Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand Januar 2016 

Bei allen Verträgen, die wir mit unseren Auftraggebern und Kunden schließen, liegen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde und sind insoweit Vertragsinhalt. Soweit im Einzelfall abweichende Vereinbarungen getroffen werden, bedürfen diese zur Wirksamkeit der Schriftform.

 

1. Der Provisionsanspruch

Unsere Geschäftstätigkeit ist auf den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss und/oder auf die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Der Anspruch auf Maklerprovision entsteht, sofern durch unsere Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber/Kunden und einem Dritten zustande kommt. Der Anspruch auf Provision besteht auch dann, wenn anstelle des von uns nachgewiesenen bzw. vermittelten Geschäfts ein Vertrag über ein Ersatzgeschäft zustande kommt, das in seinem wirtschaftlichen Erfolg an die Stelle des ursprünglich bezweckten Geschäfts tritt. Kommt der Abschluss des Vertrages ohne unsere Teilnahme zustande, so ist der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrages zur Berechnung der Provision zu erteilen. Außerdem hat der Kunde auf Verlangen eine Ablichtung des Vertrages dem Makler zur Verfügung zu stellen. Der Provisionsanspruch bleibt im Falle der nachträglichen Auflösung des Vertrages, z.B. durch Rücktritt oder durch eine auflösende Bedingung unberührt, sofern die Gründe für die Auflösung nicht im Verantwortungsbereich des Maklers liegen.

 

2. Das Exposé und die Weitergabe von Informationen und Unterlagen

Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Für ihre Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Bei allen Angeboten und Mitteilungen sind Irrtum und Zwischenverwertung ausdrücklich vorbehalten. Unsere Angebote sind ausschließlich für den Auftraggeber/Kunden als Empfänger bestimmt. Sie sind von ihm vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen, es sei denn, dass wir unsere schriftliche Genehmigung zur Weitergabe erteilt haben. Gibt der Auftraggeber/Kunde unser Angebot oder unsere Informationen an Dritte weiter und schließt der Dritte aufgrund dessen einen Hauptvertrag ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Kunde zur Übernahme dieser Zahlung in Höhe der Provision auf der Grundlage dieser Bedingungen. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt hiervon unberührt.

 

3. Die Höhe der Provision

Für unsere Tätigkeit gelten die folgenden Provisionssätze zwischen dem Auftraggeber/Kunde und uns als vereinbart:

Ankauf/Verkauf

Für die Vermittlung und/oder den Nachweis bei Kauf oder Verkauf eines Grundstücks - oder sonstigen Erwerbsvertrages beträgt die Provision 4,76 % inkl. 19 % USt. (4 % zzgl. MwSt.) des Gesamtkaufpreises einschließlich aller damit in Verbindung stehenden Nebenabreden und Ersatzgeschäfte.

Vermietung und Verpachtung

Für die Vermittlung oder den Nachweis  von gewerblichen Miet- und Pachtverträgen beträgt die Provision 2-3 Monatsnettokaltmieten, somit 2,38 oder 3,57 Monatsnettokaltmieten inkl. 19 % USt.

Für die Vermittlung oder den Nachweis von wohnungswirtschaftlichen Mietverträgen beträgt die Provision wie vereinbart. Der Auftraggeber und der Makler vereinbaren schriftlich und individuell die Provisionsregelung, siehe Vermieterpakete.

Für die Vermittlung oder den Nachweis von wohnungswirtschaftlichen Mietverträgen durch einen gestellten Suchauftrag vom Kunden wird eine Provision in individueller Höhe schriftlich vereinbart.

Erbbaurechte

Bei Bestellung und Übertragung von Erbbaurechten beträgt die Provision 4,76 % inkl. 19 % USt. Die Berechnung der Provision erfolgt auf der Grundlage der Wertermittlung für das im Erbbaurecht zu errichtende oder errichtete Bauwerk und der vereinbarten Erbpacht bezogen auf die gesamte Laufzeit.

An- und Vorkaufsrechte

Bei Abschluss von An- und Vorkaufsrechten beträgt die Provision 1,19 % inkl. 19 % USt. des vereinbarten Gesamtkaufpreises zzgl. der damit in Verbindung stehenden Nebenabreden.

 

4. Die Fälligkeit der Provision

Unser Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Hauptvertrages fällig. Die Provision ist ohne Abzug zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung. Bei Überschreitung des Zahlungszieles kommt der Kunde ohne Mahnung in Verzug und wir sind berechtigt, gemäß den gesetzlichen Vorschriften Verzugszinsen zu berechnen.

 

5. Die Mehrwertsteuer

Die Berechnung und Erhebung von Mehrwertsteuer richtet sich nach den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen. Bei Änderung des Mehrwertsteuersatzes gilt der bei Fälligkeit der Provision gültige Satz.

 

6. Die Doppeltätigkeit des Maklers

Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil des Hauptvertrages entgeltlich und unentgeltlich tätig zu werden.

 

7. Haftungsbeschränkungen

Die von uns eingeholten Angaben beruhen auf Informationen und Mitteilungen Dritter. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und/oder Vollständigkeit dieser Angaben wird grundsätzlich nicht übernommen, es sei denn, es trifft uns bei der Überprüfung der Angaben grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Für anderweitige Pflichtverletzungen wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern diese keine wesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betroffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen und gesetzlicher Vertreter.

 

8. Der Datenschutz

Sämtliche von Kunden erhobenen persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Siehe mehr unter Datenschutz.

 

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Amtsgericht in Stuttgart vereinbart.

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