Alte Bleileitungen
15.08.2023

Gute Nachrichten für Baden-Württemberg
Mit dem Schutz vor Trinkwasser aus Bleileitungen der Zeit deutlich voraus waren die süddeutschen Länder Bayern und Württemberg, wo bereits 1878, also schon zur Zeit des Kaiserreiches, der Verbau von Bleileitungen untersagt wurde. Im Übrigen hatte Herzog Carl von Württemberg bereits im Jahr 1790 vor dem Einsatz von Bleirohren gewarnt. Dessen ungeachtet, gelten weiterhin die Pflichten zur regelmäßigen Trinkwasserüberprüfung auf Legionellen in Mehrfamilienhäusern.
Welche Gebäude sind zu prüfen?
- Das Gebäude hat mindestens drei Wohneinheiten und mindestens eine davon ist vermietet.
- Es besteht eine zentrale Trinkwassererwärmung.
- Das Speichervolumen des Warmwasserbereiters beträgt mehr als 400 Liter oder die Rohrleitungen fassen insgesamt über 3 Liter.
- Es sind Duschmöglichkeiten vorhanden.
Wenn alle diese Punkte zutreffen, ist Ihr Wohngebäude alle drei Jahre auf Legionellen zu prüfen.