Baden-Württemberg verabschiedet eigenständiges Gesetz zur Grundsteuer

04.11.2020

Die Landesregierung aus CDU und Grünen hatte am 28.7.2020 den Gesetzentwurf für ein "modifiziertes Bodenwertmodell" verabschiedet. Grundlage für die Neuberechnung der Grundsteuer sollen demnach im Südwesten künftig die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert sein. "Uns war wichtig, Wohnen nicht zu verteuern", erklärte die Finanzministerin. Eigentümer von Wohngebäuden sollen so weniger belastet, Brachflächen in Wohngebieten hingegen höher besteuert werden. Der finanzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Stephen Brauer, meint hingegen, das Gesetz werde zu starken Mehrbelastungen führen – insbesondere von Menschen in Ein- und Zweifamilienhäusern, selbst wenn die Kommunen über die Hebesätze versuchten, die Steueränderung aufkommensneutral umzusetzen.

Quelle: https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/grundsteuer-reform-nicht-am-ziel-aber-eckpunkte-stehen_84342_483246.html

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