LG Stuttgart, Urteil vom 15.Juni 2016 Az. 38 O 10/16
23.06.2016
Maklerrecht. Makler dürfen von Wohnungssuchenden für Besichtigungen kein Entgelt verlangen. Makler ist dabei derjenige, der typische Maklerdienste erbringt – egal wie er sich selbst bezeichnet.