LG Stuttgart, Urteil vom 15.Juni 2016 Az. 38 O 10/16

23.06.2016

Maklerrecht. Makler dürfen von Wohnungssuchenden für Besichtigungen
kein Entgelt verlangen. Makler ist dabei derjenige, der typische
Maklerdienste erbringt – egal wie er sich selbst bezeichnet.

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