Maklerprovision: Neues Gesetz
20.07.2020

Das neue Gesetz von CDU/CSU und SPD zur Maklerprovision aus 2020 sieht vor, dass sich Käufer und Verkäufer einer Immobilie bundesweit einheitlich die Maklercourtage hälftig teilen. Mit dieser Regelung sind beide Parteien gleichermaßen an den Kosten für die Provision beteiligt. Eine Regelung nach dem Bestellerprinzip, nach dem immer die Partei zahlt, die den Immobilienmakler beauftragt hat, ist künftig unzulässig. Der Maklervertrag wird schriftlich geschlossen.