STUTTGART: Landesbauordnung wird gelockert !
25.07.2018

Eine Auswahl der Lockerungen der Landesbauordnung:
- Wohnraum leichter aufstocken. Barrierefreiheit wird gelockert sowie die Anforderungen an Anzahl von Fahrrad- und KfZ Stellplätzen.
- Bauantrag kann digital erfolgen. Seither waren die digitalen Baugenehmigungen nicht zugelassen.
- Bearbeitungsfrist. Die Baurechtsbehörde hat innerhalb von zwei Monaten über den Bauantrag zu entscheiden.
- Dichtere Bebbauung: Für neu entstehende Gebiete sollen künftig geringere Abstandsflächen gelten.
- Pflicht für zwei Fahrradabstellplätze pro Wohnung entfällt.