STUTTGART: Landesbauordnung wird gelockert !

25.07.2018

Eine Auswahl der Lockerungen der Landesbauordnung:

  • Wohnraum leichter aufstocken. Barrierefreiheit wird gelockert sowie die Anforderungen an Anzahl von Fahrrad- und KfZ Stellplätzen.
  • Bauantrag kann digital erfolgen. Seither waren die digitalen Baugenehmigungen nicht zugelassen.
  • Bearbeitungsfrist. Die Baurechtsbehörde hat innerhalb von zwei Monaten über den Bauantrag zu entscheiden.
  • Dichtere Bebbauung: Für neu entstehende Gebiete sollen künftig geringere Abstandsflächen gelten.
  • Pflicht für zwei Fahrradabstellplätze pro Wohnung entfällt.

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