Wann fällt welche Instandhaltung an?


Es empfiehlt sich für jeden Immobilienbesitzer über eine Aufstellung eines Instandhaltungs- und Wartungsplanes zu verfügen. Der Instandhaltungs- und Wartungsplan dient der Überwachung von technischen Anlagen sowie der Veränderung der Bausubstanz und der Einhaltung von empfohlenen Fristen. Ein gebäudebezogener Instandhaltungs- und Wartungsplan kann wie folgt aussehen:

Instandhaltungsplan_3.JPG

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